Bewilligung Kt Zug

ElternCare ist eine private Arbeitsvermittlung. Diese unterstehen in der Schweiz verschiedenen Bestimmungen im AVG und sind bewilligungspflichtig. Um gegen Entgelt vermitteln zu können und eine gewisse Anzahl von Vermittlungen vornehmen zu dürfen und nur innerhalb der Schweiz mit Schweizern vermittelt wird, benötigt es eine kantonale Betriebsbewilligung.Diese haben wir mit ElternCare im Kanton Zug erworben.

Bewilligung SECCOÜbt die Agentur auch Auslandsvermittlungstätigkeiten aus, braucht es neben der kantonalen zusätzlich eine nationale Bewilligung zur Auslandvermittlung. Auch diese haben wir vom SECO zugesprochen bekommen.